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Europas Private klagen

■ EU-Verfahren gegen Staatssender: der Ausgang ist offen

Die französischen Staatssender France 2 und 3 haben es gut. Können sie ihren Finanzbedarf nicht über Werbung und Rundfunkgebühren decken, springt der Staat in die Bresche und deckt das Defizit – nicht gerade ein Anreiz zur Budgetdisziplin. Eher verlockt es dazu, noch mehr teuere Stars einzukaufen. Gegen diese Praxis hat schon vor drei Jahren der private Konkurrenzsender TF 1 Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Sie soll die „wettbewerbswidrigen“ Beihilfen verbieten.

Ähnliche Beschwerden haben auch spanische und portugiesische Privatsender eingereicht. Doch die Kommission zeigte bislang keine Eile, diese komplexen Fälle zu entscheiden. Denn die Beschwerde von TF 1 richtet sich nicht nur gegen die direkten staatlichen Zuschüsse, sondern auch gegen die Gebührenfinanzierung des Staatsfernsehens. „Wenn ein Sender sich nicht nur aus Werbung finanzieren muß, kann er seine Werbezeiten zu Dumpingpreisen auf den Markt werfen und macht dabei den Wettbewerb kaputt“, argumentiert der Privatsender TF 1.

Was die Privaten gern übersehen: Der öffentliche Rundfunk mit seinem besonderen Programmauftrag hat auch höheren Finanzbedarf. Wie hoch diese Sonderlasten tatsächlich sind, wollte die Kommission durch ein Gutachten einer britischen Consulting klären lassen, das jedoch bei allen Beteiligten nur lange Gesichter erzeugt hat. Das Fazit der teueren Studie lautete lapidar: „Es ist nicht festzustellen, wie hoch der zusätzliche Finanzbedarf für den öffentlichen Programmbedarf tatsächlich ist.“

Verena Wiedemann, ARD- Vertreterin in Brüssel, findet dieses Ergebnis dennoch sinnvoll: „Sonst sagt uns noch die Europäische Kommission, welche Sendungen wir zu welchen Kosten produzieren dürfen.“ Dies sei jedoch mit dem deutschen Prinzip des staatsfernen Rundfunks nicht vereinbar. Nachdem Portugal im Dezember gegen die EU-Kommission Untätigkeitsklage eingereicht hat, muß diese innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen. Danach können die Kläger den Europäischen Gerichtshof einschalten.

Bei der ARD erwartet man, daß die Entscheidung jedenfalls keine Auswirkungen auf die deutsche Situation haben wird. Denn in Deutschland gibt es keine Subventionen, nur Gebühren. Außerdem führten diese nicht zu Dumpingpreisen auf dem Werbemarkt. „Das könnten wir uns gar nicht leisten, und das hat für Deutschland auch noch nie jemand behauptet“, erläutert Wiedemann. Das seit Dezember vorliegende Gutachten wurde jetzt erst einmal allen Mitgliedstaaten zur Stellungnahme zugeschickt. Christian Rath, Brüssel

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