: EuGH verurteilt Tschechien
STRASSBURG afp ■ Die Tschechische Republik ist erstmals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) im Zusammenhang mit einer Enteignung verurteilt worden. Die Richter stellten einen Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren fest und gaben sieben Erben einer Margarinefabrik Recht, die 1946 in der sozialistischen Tschechoslowakei verstaatlicht worden war. Die Fabrik war 1991 vom staatlichen Waschmittelhersteller übernommen worden. Kurz darauf wurde sie von der Prager Regierung an den US-Konzern Procter & Gamble verkauft. Im gleichen Jahr stellten die Erben einen Rückgabeantrag. Sie argumentierten, die Verstaatlichung von 1946 sei unwirksam, weil die Fabrik damals weniger als 150 Mitarbeiter beschäftigt habe. Der Antrag wurde abgewiesen. 1996 hatte der tschechische Verfassungsgerichtshof die Entscheidung bestätigt. afp
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