: Es bleiben Fragen
Betr.: „Ein Inder darf kein Franzose sein“, taz hamburg v. 14. 1.
Was soll die Ausländerbehörde (ABH) denn machen, wenn sie vom BKA die Mitteilung erhält, der Pass sei gefälscht? Da bleibt wohl nur noch die Verhaftung. (Wie die durchgeführt wurde, ist dann eine andere Frage.) Einzig verwunderlich ist, daß die ABH nicht als Erstes beim Französischen Generalkonsulat in Hamburg nach der Passechtheit geforscht hat. Außerdem frage ich mich, wieso dem Ausländer eine Aufenthaltsbescheinigung ausgestellt wurde, wenn Zweifel an der Passechtheit bestanden. Er selbst ist ja anscheinend nur zur ABH zurückgegangen, weil sein Name falsch geschrieben wurde. Barbara Kirsch