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Archiv-Artikel

in kürze DRESDNER SSS-PROZESS Erstes Urteil

Gestern wurde der erste von sechs Angeklagten der verbotenen „Skinheads Sächsische Schweiz“ vom Landgericht Dresden zu acht Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 25-Jährige hatte die Beteiligung an einem Überfall auf Jugendliche im Juli 98 gestanden. (dpa)