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Archiv-Artikel

Erster Sieg für die Verbraucher

BERLIN afp ■ Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) erringt einen Sieg: Ein niederländisches Unternehmen muss nach einem Urteil des Landgerichts Hannover einen in seiner Werbung zugesagten Gewinn in Höhe von rund 38.000 Euro auszahlen. Es ist ein Musterprozess: Seit Anfang 2002 können Verbraucherverbände stellvertretend für Bürger Geldforderungen einklagen. Per Post hatte eine Kundin eine Gewinnzusage erhalten, den Gewinn aber nie bekommen. Laut der Verbraucherzentrale NRW bekommt jeder Haushalt irreführende Schreiben. Den namentlich angeschriebenen Verbrauchern wird darin vorgegaukelt, sie hätten eine hohe Geldsumme oder ein Auto gewonnen. Tatsächlich werden sie aber aufgefordert, Waren zu bestellen oder teure 0190er-Nummern anzurufen.