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Archiv-Artikel

in kürze NPD-BUNDESCHEF VOIGT Erneut vor Gericht

Der NPD-Chef Udo Voigt muss sich wegen Aufforderung zu Straftaten erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im August 1998 auf einer Wahlkampfveranstaltung zum bewaffneten Kampf aufgerufen zu haben. Gegen den Freispruch des Amtsgerichts legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. (dpa)