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Archiv-Artikel

Ermittlungen gegen Nordbanker

Während die Hamburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen HSH-Nordbank-Mitarbeiter eingeleitet hat, könnte auch Ex-Minister Marnette ein Verfahren drohen – wegen Geheimnisverrats

VON MARCO CARINI

Die Krise der HSH-Nordbank bekommt nun ein juristisches Nachspiel. Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag durch ihren Sprecher Wilhelm Möller, sie habe ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der HSH-Nordbank wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Gegen welche Personen sich die Recherchen richten, konnte Möller noch nicht sagen. „Wir haben noch keinen namentlich Verantwortlichen herausgearbeitet“, so der Sprecher.

Die Ermittlungen gehen auf eine Strafanzeige des Hamburger Staranwalts Gerhard Strate zurück, die dieser vergangene Woche stellte. Sie richtet sich gegen etwa 30 Personen, vornehmlich gegen Mitglieder des Bank-Vorstandes und des Aufsichtsrates der Jahre 2004 bis 2008 und damit auch gegen Politiker wie Hamburgs Ex-Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU), seinen Amtsnachfolger Michael Freytag (CDU) und den schleswig-holsteinischen SPD-Chef Ralf Stegner. Zudem sind nach Strates Auffassung auch die Wirtschaftsprüfer, die von 2004 bis 2007 die Jahresabschlüsse der Bank testierten, der „Beihilfe zur schweren Untreue verdächtig“.

In seinem Schriftsatz wirft Strate den Verantwortlichen etwa „Blindheit gegenüber Warnungen hinsichtlich einer Immobilienpreisblase in den USA“ und die „Verblendung hinsichtlich der Aufgaben und Verpflichtungen einer Landesbank“ vor. Sein Kernvorwurf: Die Banker hätten unter den Augen der Aufsichtsräte das Geld der Steuerzahler, den Bestand der Bank und letztendlich sogar die Zahlungsfähigkeit von Hamburg und Schleswig-Holstein durch riskante Spekulationen aufs Spiel gesetzt. Sollten sich Strates Vorwürfe vor Gericht erhärten lassen, drohen den Verantwortlichen im Höchstfall Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren.

Keine Strafanzeige will hingegen die Kieler Landesregierung gegen ihren Ex-Wirtschaftsminister Werner Marnette wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen stellen. Über einen entsprechenden Schritt war in den vergangenen Tagen im Umfeld des Kieler Landeshauses spekuliert worden. So wirft ein Mitglied des Kieler Kabinetts ihm hinter vorgehaltener Hand „Geheimnisverrat“ vor, da der wegen der Nordbank-Krise im März ausgeschiedene Marnette bei seinem Blick zurück im Zorn Interna der Regierungsarbeit ausgeplaudert habe.

„Medienberichte über eine Strafanzeige des Ministerpräsidenten“ gegen Marnette entbehrten jedoch „jeder Grundlage“, zog Regierungssprecher Christian Hauck gestern die Notbremse. Dabei verweist der Sprecher zurecht darauf, dass es sich bei einem Geheimnisverrat um ein Offizialdelikt handele, das die Staatsanwaltschaft aus eigenem Antrieb verfolgen müsse, wenn sie davon Kenntnis erlangt.

Die Kieler Landesregierung müsste sich somit gar nicht die Hände schmutzig machen, indem sie juristische Schritte einleitete, die von Marnette als Rachefeldzug empfunden werden und ihn zu weiteren Attacken gegen das Kabinett provozieren könnten. Zudem warnen, nach Informationen der taz, Mitglieder der Landesregierung vor einem Rechtsstreit mit Marnette, der die Gerichte und auch die Medien monatelang beschäftigen und Marnettes Vorwürfen eine noch größere Aufmerksamkeit verschaffen würde.

Hamburgs FDP-Politiker Burkhardt Müller-Sönksen sieht deshalb den Kieler Justizminister Uwe Döring (SPD) „in der Zwickmühle“: Da die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Justizministerium weisungsgebunden sei, könnte Döring auch Einfluss darauf nehmen, die Marnette-Plaudereien nicht zum Gegenstand strafrechlicher Ermittlungen zu machen – eine Intervention, die aber ein „Geschmäckle“ hätte. Marnette hingegen betont, er habe „nur die Wahrheit gesagt“. Und die werde er gegebenenfalls vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wiederholen, wenn er als Zeuge eingeladen werde.