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Ermittlungen gegen Kino.to-NutzerFreizahler sollen bestraft werden

Die Staatsanwaltschaft will gegen Kino.to-Nutzer ermitteln, die für die Filmdienste des Portals zahlen wollten. Ob das überhaupt geht, ist unter Juristen umstritten.

Der guckt bestimmt Filme im Netz – und bezahlt auch noch dafür. Bild: streichholz / photocase.com

BERLIN taz | Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden holt die Kanonen aus dem Keller: Nun soll auch gegen Premiumkunden der Filmplattform Kino.to ermittelt werden.

Unter den Betroffenen werden vermutlich jene Nutzer sein, die für einen Zugang zu Kino.to mit dem Bezahldienst Paypal bezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung gegen sie – weil sie die Betreiber finanziell unterstützt hätten. Nutzern des Nachfolgeportals Kinox.to droht in Kürze wohl das gleiche Vorgehen.

Inwiefern diese Kunden sich tatsächlich schuldig gemacht haben, ist allerdings völlig unklar. Zwar hatte kürzlich das Amtsgericht Leipzig in einem Urteil festgestellt, das Streamen eines Filmes sei gleichzusetzen mit dem Herunterladen und stelle somit eine Vervielfältigung eines Werkes her, doch diese Interpretation wird unter Juristen kontrovers diskutiert. Sebastian Dosch bezweifelt beispielsweise, dass aus den Ausführungen des Leipziger Strafrichters überhaupt etwas abgeleitet werden kann.

Der Rechtsanwalt Markus Kompa argumentiert, neben anderen Unwägbarkeiten sei gerade deswegen nicht zu vermuten, dass sich die Nutzer strafbar gemacht hätten: "wenn sogar etliche Juristen von einer Straflosigkeit ausgehen, kann den Konsumenten kaum eine bessere Einschätzung der Rechtslage zugemutet werden". Auch sein Kollege Udo Vetter glaubt, es sei "sehr wahrscheinlich, dass sich das Anschauen von Streams in letzter Instanz als nicht strafbar erweist".

"Die Sache wird für die Ermittler zum Desaster"

Trotzdem droht den Premiumkunden Ungemach, führt Vetter weiter aus: Es könne zu Vernehmungsvorladungen kommen oder, im schlimmeren Fall, zu Wohnungsdurchsuchungen. Die Polizei müsse den Nachweis bringen, welche Urheberrechtsverletzung nun genau vorliege, und werde deshalb versuchen, von den Nutzern ein Geständnis zu bekommen.

Falls das nicht funktioniere, könnten Behörden versuchen, mit Hausdurchsuchungen Spuren zu sammeln. Sollten die Ermittler tatsächlich ernst machen, könnte es zu hunderten oder sogar tausenden Wohnungsdurchsuchungen kommen. Vetter prognostiziert: "Die Sache wird für die Ermittler zum Desaster."

Unklar ist, warum nun ausgerechnet jene Nutzer verfolgt werden sollen, die signalisiert haben, für entsprechende Angebote auch zahlen zu wollen. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), ein Zusammenschluss aus Unternehmen und Verbänden der Film- und Computerspieleindustrie, meint Dienste wie Kino.to seien "parasitäre Geschäftsmodelle".

Doch selbst ihm ist nicht verschlossen geblieben, dass die Abschaltung von Kino.to inzwischen durch andere Portale kompensiert wurde. "Die Gesamtzahl der Nutzer hat sich scheinbar wieder eingependelt", sagte Leonardy. Doch statt Dienste wie Kino.to durch eigene Angebote zu ersetzen, fordert die GVU "sehr deutliche Zeichen", selbstverständlich juristischer Natur.

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21 Kommentare

 / 
  • F
    Fritz

    Brandeis quoted:

     

     

    "2.eine rechtmäßige Nutzung

     

    eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben."

     

    Da haben wir also eine modernisierte Fassung der alten Regeln ueber die Bufferkopie. Um die Telekom reinzuwaschen und andere, die es ihr nachmachen, auch. Ziemlich nett, denn rechtmaessig waere auch das bloße ansehen ohne Download. Warum sollte es verboten sein? Wir reden ueber Recht und nicht ueber Moral! Man kommt auch nicht in die Hoelle, sondern ins Gefaengnis.

  • F
    Fritz

    Ich hoffe, der Kommentar von "Thomas", den ich nicht gelesen habe, enthielt auch einen sachlichen Inhalt. Grundsaetzlich muss man ueber jede Art von Dialekt hinwegsehen koennen, sonst koennen wir bald gar nicht mehr miteinander reden.

     

    Anyway, der kluegste Kommentar, zugleich ein Kommentar zur Dr Dot.Com-Linie der Oberpiraten:

     

    "von tageslicht:

     

    Wird PayPal dann eigentlich auch wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verklagt?"

     

    Es ist in der Tat nur eine Frage der Optik! Nehmen wir auch Western Union mit in den Club, die dazu gebracht werden, die westlichen Gelder in den rauen russischen Winter zu transportieren. Das tuen sie genauso bewusst wie Dot.Com sein System missbrauchen lies oder die NATO Kollateralschaeden produziert, nicht nur in Libya.

     

    Kino.to war allerdings sonnenklar 100 % illegal.

  • F
    Fritz

    Leider gibt es immer eine Bufferkopie, ein bloßes Betrachten eines Streams, das kein Download waere, gibt es nicht. Und die Quelle ist offensichtlich illegal, das Anschauen also nach der letzten Urheberrechtsnovelle verboten.

     

     

    Diese letzte Urheberrechtsnovelle, angestossen von der Es Pe De ("Liebe Popmusiker"), hat es in sich. Das Anhoeren von Piratensendern ist sozusagen im Internet via Urheberrecht verboten, waehrend es im Radio legal waere.

     

     

    Wollen wir das? Die angeblichen Piraten sind leider keine grosse Hilfe! Siehe deren Kommentare zum Fall des Dr. Dot.Com...

  • A
    Alex

    Wahrscheinlich lässt sich mit Abmahnungen und Kriminalisierung einfach mehr Geld machen. Es wäre mal spannend die tatsächlichen Verkaufszahlen veröffentlicht zu sehen und zu überprüfen, was unterm Strich rauskommt.

     

    Dabei sollte ganz besonders darauf geachtet werden, wie viel die Verwerter im Vergleich zu den Künstlern mehr verdienen, indem Abmahnpraktiken angewandt werden. Traurig, dass die Politik nicht die Kompetenz besitzt das korrekt im Sinne der Bürger zu regeln.

     

    Denn eigentlich sollte die gewählte Regierung das Volk vertreten, statt die Interessen einiger Medienkonzerne. Der Wulff mit seinem kleinen Kreditchen ist da wohl leider kein einzelfall. Das zeigt sich hoffentlich bei der nächsten Wahl.

  • R
    routier

    . . . mich wundert nur, dass noch kein Hacker die GEMA lahmgelegt hat !

  • RT
    Redaktion taz.de

    Die Redaktion hat den Kommentar von "Thomas" gelöscht. Wir entschuldigen uns für die Veröffentlichung.

  • E
    emil

    seid ihr noch ganz knusper einen kommentar a la "Thomas" zu veröffentlichen?

  • MD
    Ma Dalton

    'Thomas' schrieb: "(...) Parasitär sind höchstens diese Juden die zu faul sind ein solches System anzubieten!"

     

    Wow. Ein derart platt antisemitischer Kommentar wird bei Euch auch noch freigeschaltet??!!???

    Da kommt einem doch echt das kalte Kotzen!

  • S
    schankee

    kann mir mal jemand erklären, warum die taz antisemitische kommententar in ihrer reinsten form (vgl. thomas) veröffentlicht?

    das es idioten wie thoms gibt und denen eben einfach nicht mehr zu helfen ist aktzeptiere ich ja leider mitlerweile, aber man muss ihnen doch nun wirklich keine plattform geben.

     

    gruß

  • WA
    wir alle sind Juden

    ich finde es unerträglich, das die taz den Kommentar von Thomas (16.02., 16.24h) stehen lässt. Hier werden allerübelste Schmähungen gegen Menschen jüdischen Glaubens abgelassen, verbunden mit Worten wie "parasitär".

    Mir wird übel, wenn ich sowas lesen muss. Die taz darf für solche Kommentare keine Plattform bieten, und ich hoffe, das dieser rechte Dreck schnell gelöscht wird.

    In tiefer Trauer über alle Opfer des Holocaust und der Pogrome davor und danach.

    wir alle sind Juden

  • S
    Symm

    Bitte den offen antisemitischen kommentar von thomas entfernen.

     

    Und den sexistischen von lars willen, der davon ausgeht, alle Menschen hätten eine Vorhaut, könnt ihr gleich mitnehmen.

  • JD
    John do

    @ admin bitte den Antisemitischen Beitrag von Thomas 16.02.2012 16:24 Uhr löschen.

    Wie kann es sein dass sie so etwas freischalten oder ist ihnen der letzte Satz nicht aufgefallen?

  • B
    Brandeis

    @Thomas: Ich finde es erstaunlich, dass absolut jedes Thema für einen antisemitischen Ausraster zu gebrauchen ist.

  • T
    tageslicht

    Wird PayPal dann eigentlich auch wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verklagt?

  • S
    Saugnapf

    Angeklagt gehört erstmal Paypal ("Bezahlfreund"!!) dafür gabs genügend Gründe, immer wieder.

     

    Parasitär ist hier aber nur die GVU, die zur Menschenjagd bläst und die Justiz und Polizei von wichtigen Aufgaben abhält. Daran ändert auch nichts die bedauerliche Berichterstattung der TAZ, die immer mehr zum Sprachrohr der Rechteverwerter wird.

  • F
    FranKee (Pirat)

    Mal angenommen, ich hätte irgendwann CDU-Mitgliedsbeiträge bezahlt...

     

    ... bin ich dann auch dran, wegen Beihilfe zur Abschaffungs unseres Rechtsstaats?

  • B
    Brandeis

    "Unklar ist, warum nun ausgerechnet jene Nutzer verfolgt werden sollen, die signalisiert haben, für entsprechende Angebote auch zahlen zu wollen."

     

    Ist doch ganz klar. Von diesen Nutzern hat man die Daten. Von denen, die nur Streamen, kann allerhöchstens die IP-Adresse sichergestellt worden sein - wenn diese von kino.to denn gespeichert wurden. Hierzu hat man bislang wiedersprüchliche Informationen erhalten. Und mit den sichergestellten IP-Adressen hätte die Staatsanwaltschaft maximal sieben Tage Zeit gehabt, die Rechner dahinter über die Access-Provider zu identifizieren. Haben die aber wohl nicht gemacht. Ergo, die Daten sind weg.

     

    Vielleicht versuchen, die das jetzt bei kinox.to durchzuziehen.

     

    Im Ergebnis, kommt es wohl sehr darauf an, wie genau das Nutzerverhalten protolliert wird, da der reine Webseitenaufruf von kino(x).to keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

     

    Und was die Debatte darüber angeht, ob Streaming eine Vervielfältigung und damit eine Urheberrechtsverletzung darstellt, muss ich sagen, dass das nur Spiegelfehten ist.

     

    Die relevante Norm ist § 44a UrhG:

     

    "Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

     

    1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder

     

    2.eine rechtmäßige Nutzung

     

    eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben."

     

    Nr. 1 erfasst nur das Durleiten des Accessproviders und Nr. 2 geht von einer rechtmäßigen Nutzung aus.

     

    Mir kann jedenfalls keiner erzählen, dass irgendjemand davon ausgeht, dass kino(x).to ein rechtmäßiges Angebot ist.

  • V
    vorp

    "parasitäre geschäftsmodelle" sind ebenso auch ausnahmslos alle geschäftsmodelle, die sich mittels des urheberrechts zwischen künstler und publikum stellen. die gesamt musikverwertungsindustrie, allen voran die GEMA, ist ein riesiger mafiöser haufen, der einfach nur schaden anrichtet (man denke nur an die sog. gemavermutung, dass jeder künstler bei der gema "unter schutz" stehe, und deshalb zu zahlen habe. es ist echt zynisch, wie unverholen man die urheberrechtsmafia mit kriminalisierungen konkurrenzbanden ausstechen lässt.

  • N
    Nania

    Herr Leonardy hat anscheinend auch noch nicht verstanden, dass von der Insdustrie mal ein Zeichen kommen müsste.

    Ein Zeichen: Hey, wir haben verstanden was ihr wollt und wir wissen, wie man damit Geld machen kann!

     

    Aber nein: Die juristische Keule und das Festhalten an alten Strukturen ist natürlich wichtiger. Weil es mehr Geld bringt? Oder weil es einfacher ist, als eine neue Struktur zu etablieren?

  • KZ
    kino.to zahl ich?

    "Unklar ist, warum nun ausgerechnet jene Nutzer verfolgt werden sollen, die signalisiert haben, für entsprechende Angebote auch zahlen zu wollen."

     

    Wie? Ist das tatsächlich unklar? 1. Nur bei diesen Leuten liegen die persönlichen Daten vor (über PayPal). 2. "Gezahlt" haben diese Leute nicht etwa an die Rechteinhaber, sondern an die Betreiber von Webseiten, die für ein paar Euro im Monat illegal Filme gehostet haben.

  • EA
    Enzo Aduro

    Mutige taz und mutiger FRÉDÉRIC VALIN,

     

    etwas über die sächsische Justiz zu schreiben was man als "kritisch" einstufen könnte. Andere Journalisten haben da einen auf den Deckel der sächsischen Justiz bekommen. Jaja so ist es in "Deutschitalien" mit ihrem "Elbflorenz".

     

    Und wenn man nach rechts schaut die Augen gaaanz fest zukneifen!