Erfolgreiche Verbraucher: Gasag verliert gegen 38 ihrer Kunden

Nach einer Sammelklage erklärt das Kammergericht eine elfprozentige Preiserhöhung von 2005 für unwirksam.

Es hat etwas gedauert, doch nun bekamen sie Recht. Den 38 Kunden, die mit Unterstützung der Verbraucherzentrale gegen eine elfprozentige Preiserhöhung der Gasag 2005 eine Sammelklage eingereicht haben, hat das Berliner Kammergericht den Rücken gestärkt. Die Erhöhung der Preise, zitiert die Berliner Morgenpost aus dem Urteil, sei unwirksam. Die Gasag habe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu vage formuliert, wann sie bei Ölpreiserhöhungen auch die Gastarife erhöhen dürfe.

Dem Urteil ging ein langjähriger Rechtsstreit voraus. Bereits im Juli 2006 hatte das Landgericht die Preiserhöhungen für unwirksam erklärt. Die in schlimmstem Bürokratendeutsch verfassten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so die Begründung, seien "ein Verstoß gegen das Transparenzgebot".

Nachdem die Gasag gegen den Richterspruch in Berufung gegangen war, forderte das Kammergericht den Monopolisten im Februar auf, die Preiskalkulationen offenzulegen. Dem wollte die Gasag auch nachkommen, allerdings nur vor Gericht und nicht in der Öffentlichkeit, wie Gasag-Sprecher Klaus Haschker betonte. Schließlich wolle man keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz, so Haschker zur Begründung.

Aber auch das Gericht hat die Gasag nicht überzeugen können. Entsprechend froh zeigte sich am Mittwoch der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Daniel Buchholz: "Das Kammergericht hat sich erfreulich klar auf die Seite der Verbraucher gestellt. Das Urteil ist eine Niederlage für die Gasag und stärkt die Gaskunden."

Naturgemäß anders kommentierte Gasag-Sprecher Haschker den Richterspruch. "Damit haben wir nicht gerechnet", sagte er der taz. Darüber hinaus kündigte er an, in Revision zu gehen. "Das ist eine so bedeutsame Frage, dass sie nun vom Bundesgerichtshof beurteilt werden muss."

Noch also können die Kläger nicht die Sektkorken knallen lassen. Ohnehin würde eine Bestätigung des Richterspruchs nur jene 340.000 der 700.000 Gasag-Kunden betreffen, die mit ihrem Gas nicht nur kochen, sondern zum Beispiel auch heizen. Nur sie können sich auf mangelnde Transparenz der AGB bei der Gasag berufen. Alle anderen beziehen ihr Gas im Rahmen einer allgemeinen Gasversorgungsverordnung.

Tröstende Worte hielt am Mittwoch ausgerechnet Gasag-Sprecher Haschker bereit: "Wenn der Ölpreis weiter sinkt oder stabil niedrig bleibt, werden wir auch die Gaspreise im Frühjahr senken." Er hat gut reden: Anfang September hat die Gasag die Preise für ihre Kunden laut Verbraucherzentrale um bis zu 14 Prozent erhöht.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.