Erfolg vor dem Oberlandesgericht: „Wachhund der Öffentlichkeit“
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Hinweisbeschluss angekündigt, die Klage eines Ex-Bundestagsmitarbeiters Alexander Gaulands abzuweisen. Der Mann war gegen alle Medien vorgegangen, die namentlich über seine Tätigkeit berichtet hatten. Bis auf die taz fügten sich die Medien. Die taz verlor in erster Instanz, das OLG kündigte nun an, ihr recht zu geben. Der Mann war in seiner Jugend Mitglied der später verbotenen rechtsradikalen HDJ. Nach Ansicht des OLG hat im Rahmen der Gesamtabwägung das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung über den Kläger mit individualisierenden Angaben Vorrang: „Für die Abwägung ist bedeutsam, ob die Berichterstattung allein der Befriedigung der Neugier des Publikums dient oder ob sie einen Beitrag zur Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft leistet und die Presse mithin ihre Funktion als ‚Wachhund der Öffentlichkeit‘ wahrnimmt. Letzteres hat die Beklagte [die taz] getan.“ (je)
Mehr zum Urteil: taz.de/hausblog
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