piwik no script img

ErbschaftssteuerKoalition streitet um Homo-Erbschaften

SPD-Politiker wehren sich dagegen, dass eingetragene Lebenspartner bei den Erbschaftssteuern benachteiligt bleiben sollen.

Hinterbliebene Homo-Partner sollen mehr zahlen. Bild: AP

In der Koalition bahnt sich ein Streit um die Ausgestaltung der Erbschaftssteuer an. Bleibt es bei den bisher bekannt gewordenen Reformplänen, würden eingetragene Lebenspartnerschaften deutlich schlechter gestellt als bisher. Dagegen wehren sich nun Teile der SPD. "Diese Kämpfe werden mit der Union noch gefochten", sagte der SPD-Finanzpolitiker Johannes Kahrs der taz. Die eingetragene Lebensgemeinschaft gibt gleichgeschlechtlichen Partnern gewisse Rechte, ist aber nicht der Ehe gleichgestellt.

Vertreter aus Bund und Ländern beraten derzeit in einer Arbeitsgruppe unter Führung von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) eine Reform der Erbschaftssteuer. Erste Eckpunkte stehen bereits fest: Demnach sollen nahe Verwandte beim Erbe stärker bevorzugt werden. Die Freibeträge von Ehepartnern steigen den Plänen zufolge von heute 307.000 Euro auf einen Betrag zwischen 350.000 und 500.000 Euro. Auch Kinder sollen einen weit größeren Betrag steuerfrei erben können als die bisherige Summe von 205.000 Euro.

Die Steuersätze für Erbschaften, die über den Freibeträgen liegen, dürften zudem deutlich sinken. Bislang liegen die Sätze für Ehepartner und Kinder zwischen sieben und 30 Prozent.

Zu den Verlierer der Reform gehören dagegen entfernte Verwandte sowie Erben, die nicht zur Familie gehören. Diese sollen deutlich mehr Steuern zahlen als bisher. Auch eingetragene Lebensgemeinschaften fallen bisher unter die Kategorie "übrige Erben". Für diese Gruppe soll der Eingangssteuersatz von 17 auf 30 Prozent steigen.

Das Stellung der Lebenspartner dürfte in den nächsten Wochen für Kontroversen in der Koalition sorgen. Denn der Koalitionsvertrag trifft hier keine Aussage. Und bisher hat kein Teilnehmer in der Steuer-Arbeitsgruppe die Frage angesprochen.

Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei fordern bereits seit Wochen die Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartner mit den Ehepartnern. Jetzt sieht man auch in der SPD Reformbedarf. "Es kann nicht sein, dass die Lebenspartner die Verlierer dieser Reform sind", so Kahrs. Die Union müsse sich in diesem Punkt bewegen.

In der Union dürfte die Kompromissbereitschaft jedoch begrenzt sein. "Mit uns wird es keine völlige Gleichstellung geben", sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, der taz. Die Meinungsbildung jedoch noch nicht abgeschlossen. "Eine Kompromisslösung wäre, den Freibetrag für Lebenspartner etwas anzuheben", so Bernhardt. Bisher können Lebenspartner nur 5.200 Euro steuerfrei erben.

Brisant ist die erbrechtliche Stellung der Lebenspartner vor allem als gesellschaftliche Frage. Das Steueraufkommen dürfte sich durch die Gleichstellung der geschätzt 14.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland kaum verringern.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!