■ Mit Schattenhaushalten auf du und du: Erblasten
Fonds deutsche Einheit: ersetzt von 1990 bis 1994 den ausgesetzten Länderfinanzausgleich; die Finanzspritzen an die neuen Länder wurden hauptsächlich aus Kreditaufnahmen finanziert; 95 Milliarden Mark Verbindlichkeiten sollen ab 1995 aus Bund und Westländer- Haushalten getilgt werden.
Treuhandanstalt: hat die Aufgabe, die staatseigenen Betriebe der DDR zu privatisieren; ursprünglich waren Überschüsse erwartet worden, inzwischen ist mit einem Defizit von 275 Milliarden Mark zu rechnen. Ursachen: Übernahme von Altschulden der Betriebe, ökologische Altlasten, Eigenkosten der Treuhandanstalt; das Defizit wird ab 1.1.1995 vollständig in den Erblastfonds übernommen. Auflösung Ende 1994, unklar ist, was mit dann nicht privatisierten Betrieben passiert.
Kreditabwicklungsfonds: übernahm neben den Staatsschulden der DDR die Kosten der Währungsumstellung, die entstanden, weil für Guthaben und Schulden unterschiedliche Kurse galten; der Fonds sollte aus Überschüssen der Treuhand getilgt werden; er wird in den Erblastfonds eingebracht (140 Milliarden Mark).
Altschulden der DDR-Wohnungswirtschaft: 39 Milliarden Mark Schulden aus dem DDR- Wohnungsbau; von 1990 bis 1993 bestand ein Zins- und Tilgungsmoratorium, die gestundeten Zinsen ließen die Summe auf 51 Milliarden anwachsen; ein Teil (31 Milliarden) wird in den Erblastfonds übernommen; Bund und Länder zahlen auch 1995 Zinszuschüsse.
Erblastfonds: faßt Treuhand- und Wohnungsbauschulden sowie den Kreditabwicklungsfonds ab 1.1.1995 zusammen; soll aus dem Bundeshaushalt und Bundesbankgewinnen getilgt werden, die Laufzeit kann über 30 Jahren liegen.
Restsondervermögen Bahn: faßt ab 1.1.1994 die Schulden von Bundes- (55 Milliarden Mark) und Reichsbahn (15 Milliarden Mark) zusammen; Zinsen und Tilgung zahlt der Bundeshaushalt. Christian Rath
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