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Archiv-Artikel

Erbe zahlt Unterhalt

KARLSRUHE afp ■ Kinder, die das Erbe ihres geschiedenen Vaters oder ihrer Mutter antreten, müssen deren Unterhaltspflichten für das andere Elternteil unmittelbar übernehmen. Die Amtsgerichte müssen den Unterhaltstitel entsprechend umschreiben, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Ziel des nachehelichen Unterhalts sei die dauerhafte Sicherung des geschiedenen Ehegatten. Das gelte auch über den Tod des Unterhaltspflichtigen hinaus, so der BGH. Eine sonst gegebenenfalls notwendige neue Unterhaltsklage gegen den Sohn sei der Mutter nicht zuzumuten.