Entwurf der Grünen zum Sorgerecht: Wenn Mutter schweigt, ist Vater dabei
Die Grünen legen einen eigenen Entwurf zum gemeinsamen Sorgerecht vor. CDU und FDP sind ihnen zu langsam. Am Freitag spricht der Bundestag darüber.
BERLIN taz | Während sich FDP und Union noch uneins sind über die Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts, legen die Grünen als erste Fraktion einen eigenen Entwurf im Bundestag vor. Danach reichen ein Antrag des Vaters beim Jugendamt und das Schweigen der Mutter für das gemeinsame Sorgerecht aus. Interessenverbände lehnen den Entwurf ab.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die ursprüngliche Regelung als Diskriminierung verurteilt, woraufhin das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sie Mitte 2010 kippte.
Die vom BVerfG geforderte gesetzliche Neuregelung schleppt sich seitdem dahin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte zunächst vorgeschlagen, dass unverheiratete so wie verheiratete Väter automatisch bei Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Dem Koalitionspartner ging das zu weit. Ein Automatismus beim gemeinsamen Sorgerecht würde die "Institution Ehe" weiter aushöhlen, wetterte CSU-Politikerin Dorothee Bär. Leutheusser-Schnarrenberger formulierte daraufhin einen Kompromissvorschlag, nach dem der Vater das Sorgerecht auf Antrag beim Jugendamt automatisch erhält, wenn die Mutter nicht binnen acht Wochen widerspricht. Seitdem wird hinter den Kulissen weiterverhandelt.
Der Bundestagsfraktion der Grünen geht das nicht schnell genug. In ihrem Antrag spricht auch sie sich für die Widerspruchslösung aus. Allerdings wird im Antrag präzisiert: Innerhalb des Mutterschutzes kann die Mutter die Acht-Wochen-Frist formlos verlängern, auch das Jugendamt soll ein Vetorecht haben. Außerdem können auch Mutter und Kind das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
"Sowohl Mutter als auch Vater müssen aktiv werden", sagt die familienpolitische Sprecherin Katja Dörner. Dies entspräche den vielfältigen Lebens- und Konfliktsituationen unverheirateter Eltern und stärke die Rechte der Väter wie auch der Kinder.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter sieht in dem Vorschlag allerdings eine Benachteiligung der Mütter und Kinder. Er sei völlig realitätsfremd, so die Präsidentin und Anwältin für Familienrecht Edith Schwab. Auch Rainer Sonnenberger vom Verein "Väteraufbruch für Kinder" lehnt den Vorschlag ab: "Wenn sich der Vater aktiv um die Vaterschaft bemüht, sollte er sie auch bekommen, ohne Widerspruchsfristen."
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Gewalt an Frauen
Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid