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Archiv-Artikel

in kürze KAMEL-DUNG AM STRAND Entwertet die Reise

Verunreinigungen durch Kamel- und Pferdedung am Strand sind erstattungspflichtige Reisemängel. Mit seinem Spruch gab der Kölner Amtsrichter einem Tunesien-Urlauber Recht, der seinen Reiseveranstalter auf Erstattung eines Teils des Reisepreises wegen des stark verunreinigten Strandes verklagt hatte. (Az.: 135 C 287/05) (dpa)