in kürze KAMEL-DUNG AM STRAND : Entwertet die Reise
Verunreinigungen durch Kamel- und Pferdedung am Strand sind erstattungspflichtige Reisemängel. Mit seinem Spruch gab der Kölner Amtsrichter einem Tunesien-Urlauber Recht, der seinen Reiseveranstalter auf Erstattung eines Teils des Reisepreises wegen des stark verunreinigten Strandes verklagt hatte. (Az.: 135 C 287/05) (dpa)