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Entschuldigung vom Arzt

■ Verstorbene unbefugt geöffnet

Das Universitäts-Klinikum Rudolf Virchow (UKRV) hat sich jetzt bei einer Familie entschuldigt, deren verstorbene Mutter vor zwei Jahren gegen den Willen der Angehörigen seziert worden ist. Die 70jährige war während einer Krebsoperation im Unterleibbereich gestorben. Trotz fristgerechter und mehrfacher Widersprüche des erwachsenen Sohns und der erwachsenen Tochter hatte der Chefpathologe die Leiche geöffnet. In dem von der taz bekanntgemachten Fall hatte der Verdacht bestanden, daß der Verstorbenen Organe entnommen werden sollten.

In einem Brief an die Familie, der der taz vorliegt, schreiben der Ärztliche Direktor Eckart Köttgen und der Geschäftsführende Direktor Werner Lichtenegger nun, aus bedauerlichen Gründen sei die Obduktion ohne ausdrückliches Einverständnis am Pathologischen Institut durchgeführt worden. „Wir ersuchen Sie, unsere Vorgehensweise zu entschuldigen.“ Die Obduktion von Frau D. sei aus medizinischen, und nicht aus anderen Gründen durchgeführt worden. Die Familie hält dagegen die Öffnung der Leiche gegen ihren ausdrücklichen Willen bis heute für rechtlich nicht zulässig. Sie kündigte gegenüber der taz an, die verantwortlichen Ärzte im UKRV auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu verklagen. diak

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