: Enteignung für Airbus
Senat beschließt Spezialgesetz für die Verlängerung der Werkspiste
Der Senat hat gestern ein Enteignungsgesetz zugunsten des Airbus-Werksflugplatzes in Finkenwerder beschlossen. Somit kann sich die Bürgerschaft auf ihrer Sondersitzung am 30. Dezember mit dem Gesetzentwurf befassen. Vermutlich wird er noch nicht abgestimmt, sondern zur näheren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Gabi Quast vom Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion warf dem Senat vor, er wolle „ein weiteres aus der Reihe seiner Unrechtsgesetze verabschieden lassen“.
Das Gesetz soll Enteignungen für die von Airbus beantragte zusätzliche Verlängerung der Werkspiste ermöglichen. „Eine Enteignung kann immer nur letztes Mittel sein“, erklärte Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU). Im Interesse des Luftfahrtindustriestandortes und der damit verbundenen Arbeitsplätze könne es der Senat jedoch nicht hinnehmen, dass eine Verlängerung der Piste verhindert werde, weil die nötigen Grundstücke nicht verkauft würden. Das gelte insbesondere für ein rund 100 Quadratmeter großes Sperrgrundstück, dessen Eigentümern – Privatleuten, Verbänden und Vereinen – es lediglich darum zu tun sei, die Pistenverlängerung zu verhindern.
Der Senat verschweige, dass er einer Vielzahl von Eigentümern, darunter auch der Neuenfelder Kirchengemeinde, weit über 20 Hektar Obstbauland wegnehmen müsse, kritisierte Quast: „Es geht hier um reale Existenzen und um einen Hof, der seit über zehn Generationen in Familienbesitz ist.“ knö