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Engel in Revision

Die Verteidigung des NS-Kriegsverbrechers Friedrich Engel hat erwartungsgemäß gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Revision eingelegt. Das Gericht hatte den 93-Jährigen Freitag in einem politischen Kompromissurteil aufgrund der Erschießung von 59 Partisanen im Mai 1944 zu sieben Jahre Haft wegen Mordes verurteilt. Es ordnete keine Inhaftierung des Greises an. Damit ließ die Kammer einerseits den Angehörigen der Opfer Genugtuung zukommen, andererseits verurteilt sie die Aktion des SS-Offiziers Engel als Verbrechen, zeigt aber auch Milde, weil die Justiz das Verfahren 50 Jahre lang gegen ihn verschleppt hatte. Auf Mord steht eigentlich lebenslänglich.