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EnergieversorgerPreiserhöhung bei Gas war rechtens

KARLSRUHE | Energieversorger durften in der Vergangenheit laut BGH auch ohne Begründung die Gaspreise erhöhen. Das Urteil betrifft Kunden in der Grundversorgung, die mit dem örtlichen Gasversorger einen Standardvertrag abgeschlossen haben. Kunden zweier Stadtwerke hatten Preiserhöhungen beanstandet, die die Versorger zwischen 2004 und 2008 vorgenommen hatten. Die Versorger hätten vor Gericht beweisen können, dass sie nur ihre eigenen Kostensteigerungen weitergegeben hätten, hieß es. (dpa)

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