Energieskala soll überarbeitet werden: Der A-Klasse-Kühlschrank
Die EU will die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten ändern. Verbraucherschützer sind skeptisch.
BERLIN taz Seit mehr als zehn Jahren muss der Energieverbrauch bei Elektrogeräten angegeben werden. Der Kennzeichnungsmaßstab ist jedoch längst überholt: Im Jahr 2008 entsprachen 90 Prozent der verkauften Kühl- und Gefriergeräte der Energieeffizienzklasse A oder besser, also A + und A ++. Aber innerhalb eben dieser scheinbar besten Klassen sind die Unterschiede noch einmal immens. Mit einem A ++-Kühlschrank lassen sich nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegenüber einem A-Gerät bis zu 45 Prozent der Stromkosten sparen.
Die EU hält deshalb eine Revision der Richtlinie für notwendig. Zugleich will sie die Kennzeichnungspflicht auf Reifen, Dämmstoffe und Fenster ausweiten.
Ein Vorschlag ist, die bekannte Buchstabenskala um eine offene Zahlenskala zu erweitern: Innerhalb der Effizienzklasse A bekommt das Gerät mit der höchsten Effizienz die höchste Zahl zugeordnet. Der beste Kühlschrank würde dann beispielsweise der Klasse A 7 entsprechen. Kommen bessere Effizienzstandards auf den Markt, kommen auch neue Zahlen ins Spiel. Neue Geräte würden in diesem Beispiel dann der Klasse A 8 zugeordnet.
Umweltschutz- und Verbraucherverbände wie die DUH, der BUND und der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßen den Reformansatz der EU grundsätzlich. "Wenn zu viele Geräte auf A oder besser entfallen, hat das Label keinen Informationswert mehr", sagt Christian Noll vom BUND.
Nur die besten 10 bis 15 Prozent sollen künftig der höchsten Klasse zugeordnet werden. Bei der Zahlen/Buchstaben-Kombi sei der Vergleich zu anderen Produkten allerdings zu wenig transparent. "Das versteht keiner mehr", sagt Holger Krawinkel von der Verbraucherzentrale. Er plädiert für eine regelmäßige Aktualisierung der vertrauten Buchstabenskala und die Angabe der Gültigkeitsperiode, um alte von aktuellen Labels unterscheiden zu können.
Zudem fordern die Verbände eine effizientere Marktüberwachung. Dazu gehören neben der Festlegung von Sanktionen auf EU-Ebene die Pflicht zur Berichterstattung über Kontrollaktivitäten und die Einführung von Mindeststandards für die Häufigkeit von Tests.
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