: Energiekonzern swb gibt Gas
Säumigen Zahlern soll nächste Woche der Hahn abgedreht werden. Auch Wasser- und Stromversorgung wird gestoppt
Mehrere KundInnen des Energieversorgungskonzerns swb werden kommende Woche wohl ungebetenen Besuch bekommen. Im Hausjargon als Sperrbeauftragte bezeichnete Mitarbeiter werden sich auf den Weg machen, um säumigen Kunden eine letzte Aufforderung zur Zahlung ausstehender Gasrechnungen zu unterbreiten.
Wird nicht umgehend bezahlt, sollen sie laut Schreiben, das der taz vorliegt, die Energie- und Trinkwasserversorgung sperren. Die geschlossenen Hähne werden verplombt. Die swb hatte circa 100 KundInnen angeschrieben und sie zur Zahlung ausstehender Beträge aufgefordert. Dabei handelte es sich um – ebenfalls Hausjargon swb – so genannte Überkürzer.
Das sind jene KundInnen, die aus Protest gegen Gaspreiserhöhungen seit Oktober 2004 die in Rechnung gestellten Beträge über den Anteil der Erhöhung hinaus gemindert hatten. Diese hätten ihre Rechnungen mitunter gar nicht oder nur zur Hälfte bezahlt, weshalb sich die Kürzung auch auf die Wasser- und Stromrechnung auswirke. Deshalb würden auch diese Lieferungen gesperrt, teilte die swb mit. Die Wasserversorgung kann dabei in jedem Fall, der Strom nicht immer, die Gasversorgung gar nicht von außen unterbrochen werden. Die swb hatte in der Vergangenheit die Wasserversorgung unterbrochen, wenn sie von KundInnen nicht zum Gashahn gelassen wurde.
Kunden, die Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt und nur die Differenz zum Rechnungsbetrag vor der Erhöhung einbehalten hatten, sind von der drohenden Sperre nicht betroffen, sagte ein swb-Sprecher gestern. Ob sie eines Tages die einbehaltenen Beträge behalten können oder nachzahlen müssen, ist von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs abhängig. Landgericht und Oberlandesgericht Bremen hatten den KlägerInnen gegen die swb-Gaspreiserhöhungen jeweils Recht gegeben, die BGH-Entscheidung steht noch aus.
Die swb hatte den säumigen KundInnen in dem Schreiben Ende November ursprünglich eine Zahlungsfrist von zwei Wochen eingeräumt, hatte aber in Einzelfällen angekündigt, die Wasser- und Energieversorgung nicht vor den Weihnachtsfeiertagen zu sperren.
Derzeit werde geprüft, welche der angeschriebenen KundInnen in der Zwischenzeit gezahlt haben. Diese Überprüfung verzögere sich allerdings aufgrund einer Erkrankung des zuständigen Mitarbeiters, hieß es bei der swb. Wer nach Ablauf dieser außerplanmäßigen Fristverlängerung aber auch weiterhin nicht zahle, werde unausweichlich Besuch bekommen. FEZ