: Empörung ist berechtigt
betr.: „Billige Empörung“
Es gibt also Pläne, dass noch wesentlich mehr Steuergelder als bisher in die Parteien fließen sollen, weil diesen die Mitglieder weglaufen und damit Mitgliedsbeiträge ausbleiben. Empörung über solche Pläne ist alles andere als „billig“, sondern sehr berechtigt. Als „Parteien-Fußvolk“ hat man sowieso oft den Eindruck – nicht erst seit Schröders „Agenda 2010“ –, dass die Parteibasis den Berufspolitikern an der Spitze zunehmend lästig fällt. Wenn nun aber die Parteiführungen auf Mitglieder mehr oder weniger verzichten können, so fällt doch damit eine wichtige Komponente der viel zitierten „Mitwirkung an der politischen Willensbildung“ weg, nämlich das Artikulieren und Einbringen von Interessen und Anliegen von „unten“ nach „oben“. Parteiprogramme sollen nicht nur auf größtmögliche Akzeptanz beim Wähler angelegt sein, sondern sie müssen auch vorhandenes Interesse ausdrücken und umsetzen. Parteien leben nicht zuletzt davon, dass Menschen sich mit ihren Zielen – zumindest teilweise – identifizieren können. Eine Partei, die überhaupt nicht auf das Gewinnen von Mitgliedern angewiesen ist, wird doch zum reinen Pöstchenverteilungsverein verkommen. Es drängt sich da eine aktuelle Parallele zu dem Verhalten gewisser Banken auf: Windige Spekulationen sind kein Risiko, weil für eventuelle Ausfälle die Allgemeinheit aufkommt.
Die bisherige Regelung der Parteienfinanzierung deckt den grundgesetzlichen Auftrag voll und ganz ab. Politik kann nicht auf reine Dienstleistung reduziert werden; es gibt einen (hoffentlich beträchtlichen) Anteil, der zwischen den einzelnen Parteien kontrovers bleiben muss. Damit ist für jede Partei natürlich ein gewisses Risiko verbunden, aber dies sollte auf keinen Fall auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden! WINFRIED SCHUMACHER, Köln