: Empörte Volksseele kochte
Angesichts der heute (Mittwoch) erschienenen LeserInnenbriefe zum Daschner-Prozess, in denen teilweise die empörte Volksseele sichtlich kochte, waren die acht Argumente und Erwiderungen vom Dienstag („Angriff aufs Tabu“) sehr wichtig. Vielen Dank.
Soweit Daschner in der damaligen Situation glaubte, mit Androhung und dann eben auch Ausführung von Folter das Leben von Jakob von Metzler retten zu können, kann mensch Verständnis für ihn haben. Aber Daschner hat trotz frühzeitiger Warnungen auf der Folter bestanden; und nun versucht er, Folter als angeblich erlaubten „unmittelbaren Zwang“ zu verniedlichen und damit offiziell einzuführen. Offensichtlich war dies von Anfang an seine Absicht, die er mit der Selbstanzeige verfolgte. Damit sägt er an den Fundamenten des Rechtsstaats. Sobald Folter „ein bisschen erlaubt“ würde, würden Dämme brechen.
Wenn Daschner einsichtig wäre und sagen würde: „Ich habe keinen anderen Ausweg gesehen; ich weiß, dass das falsch war und Folter strikt verboten bleiben muss“, könnte man von seiner Bestrafung absehen. So aber muss er verurteilt werden: fünf Jahre, wenn man von Nötigung ausgeht. TOBIAS HERP, Frankfurt am Main
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