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Archiv-Artikel

Embryos ins Labor

In der Schweiz befürwortet bei einer Volksabstimmung die klare Mehrheit Stammzellenforschung unter Auflagen

BERN epd/ap ■ In der Schweiz haben die Stimmberechtigten sich mit klarer Mehrheit für ein Gesetz zur Stammzellenforschung ausgesprochen. Rund 67 Prozent der Eidgenossen stimmten gestern für die Verwendung bis zu sieben Tage alter Embryonen in der pharmazeutischen Forschung, berichtete der Schweizer Rundfunk unter Berufung auf vorläufige Ergebnisse. Vertreter der Regierung in Bern begrüßten den Ausgang der Abstimmung. Alle großen Parteien hatten das Gesetz unterstützt.

Christliche, linke und grüne Gruppen hatten das Referendum über das im Dezember 2003 ratifizierte Gesetz erreicht. Sie zeigten sich nun enttäuscht. „Die Stammzellenforschung wird zur Folge haben, dass wir als Nächstes über das therapeutische Klonen diskutieren müssen“, warnte Pascale Steck, Geschäftsführerin des Basler Appells gegen Gentechnologie.

Die Regierung entgegnete, dass der Forschung an embryonalen Stammzellen mit dem Gesetz „klare und strenge Schranken“ gesetzt würden. Es verbiete, einen Embryo zu Forschungszwecken zu erzeugen. Auch sei es verboten mit so genannten überzähligen Embryonen oder mit embryonalen Stammzellen Handel zu treiben. Die Regierung führte auch wirtschaftliche Gründe für die neue Regelung an. So dürfe der Standort Schweiz die neuen Möglichkeiten für Biotechnologieunternehmen nicht verpassen.

Die Schweiz gehörte bislang zu den wenigen Staaten Europas ohne ein Gesetz über die Forschung mit Stammzellen. Stammzellenforschung ist in Europa in Finnland, Griechenland, den Niederlanden und Schweden unter Auflagen erlaubt. In Großbritannien dürfen sogar Embryonen für die Stammzellenforschung hergestellt werden.