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Embryonendebatte

■ SPD signalisierte Zustimmung zum Embryonenschutzgesetz / Grüne generell gegen künstliche Befruchtung

Bonn( dpa/ap/taz) - In der gestrigen Bundestagsdebatte über künstliche Befruchtung und Genmanipulation am Menschen signalisierte die SPD Zustimmung für die am 10.Februar vom Bundeskabinett vorgelegten Grundzüge eines „Embryonenschutzgesetzes“. Kritik mußten Bundesärztekammer und Forschungsinstitute einstecken: „Die Richtlinien der Bundesärztekammer lassen mehr offen, als ich vertreten kann“, erklärte Familienministerin Rita Süßmuth (CDU). Michael Catenhusen (SPD) nannte die „Unbefangenheit“ der Max–Planck–Gesellschaft und der deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) in Fragen der Embryonenforschung „erschreckend“. Während die Kabinettsvorlage ein weitgehendes Verbot der Forschung an Embyronen vorsieht, hatten sich DFG und der Präsident der Bundesärztekammer, Karsten Vilmar, dafür ausgesprochen, die Forschung an sogenannten „überzähligen“ Embryonen, die bei der Methode der künstlichen Befruchtung entstehen, von einem Verbot auszunehmen. Diese war mit dem möglichen Erkenntniszuwachs für die Medizin begründet worden. Für die Grünen wandte sich Regula Schmidt–Bott generell gegen künstliche Befruchtung, weil anders die Forschung an Embyronen nicht zu verhindern sei.

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