■ Elektrosmog: Funkmast bleibt
Münster (AP) – Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat es abgelehnt, den Betrieb eines Funkmastes wegen Elektrosmogs zu untersagen. Gesundheitliche Gefährdungen seien noch nicht hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen, urteilten die Richter.(Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht Münster 7 B 2917/92).
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