Eklat um Wahl

■ Verwaltungs-Fachhochschule im Zwielicht: Bekommt der Rektor zuviel Gehalt?

im Zwielicht:

Bekommt der Rektor zuviel Gehalt?

Die Wahl des Chefs der Eimsbütteler Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Januar 1992 war rechtswidrig und muß wiederholt werden. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das zuständige Senatsamt. Ein Teilerfolg für drei Mitarbeiter der Nachwuchsschmiede für das Hamburger Beamtentum. Wolfgang Butzlaff, Manfred Mäck und der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Thomas Wüppesahl hatten die Wahl angefochten. Allerdings nicht nur, weil ihnen der Stimmzettel undemokratisch erschien, sondern unter anderem auch wegen Ungereimtheiten in punkto Rektorenbesoldung.

Akzeptiert worden sei allerdings nur der Stimmzettel-Vorwurf, teilte gestern Peter Mihm, Sprecher des Senatsamts für den Verwaltungsdienst auf Anfrage mit. Für die WählerInnen habe auf dem Blatt nur die Möglichkeit bestanden, ihre Kreuz bei „Ja“ zu setzen. „Nein“ und Enthaltungs-Kästchen fehlten. Daß der auf diese Art beinahe inthronisierte Rektor, Wilhelm Nöth, schon seit längerem in den Genuß einer Sonderregelung kommt, die ihm eine kräftige Gehaltserhöhung verschafft, störte Mihm nicht. Kein Wunder, immerhin ist das Senatsamt der Initiator.

Wilhelm Nöth, der bereits zum zweiten Mal den Chefsessel besteigen will, sollte für seine Mühen besser honoriert werden, so Mihm. Da dies nur durch die Umgehung der geltenden Tarife möglich ist, beurlaubte das Amt Nöth und schloß mit ihm einen Sondervertrag ab, der ihm 1000 Mark mehr pro Monat bringt. Dieses Bonbon soll auch künftigen Rektoren zuteil werden, wenn sie sich zu einer zweiten zweijährigen Amtszeit durchringen können. Im ersten Jahr erhalten sie 225 Mark Aufwandsentschädigung. Nöth, der aufgrund der Querelen seinen Posten noch nicht offiziell innehat, nimmt die Rektoren-Aufgaben seit über einem Jahr komissarisch wahr. Solange werde ihm der Bonus bereits gezahlt, so Kritiker Wüppesahl.

Die Mehrarbeit eines Rektors müsse angemessen honoriert werden, rechtfertigte Peter Mihm den Schritt. Pikant ist, daß der Hochschulrat schon vor zwei Jahren aus dem gleichen Grund eine Aufstockung des Rektorengehalts forderte, allerdings schon ab dem ersten Amtsjahr. Das Amt habe damals abgeblockt, so Wüppesahl. Sigrun Nickel