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Archiv-Artikel

Einzelzelle für zwei nicht okay

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Die Unterbringung von zwei Gefangenen in einer Einzelzelle mit offenem WC verstößt gegen die Menschenwürde. Eine solche Unterbringung sei auch nicht mit der EU-Menschenrechtskonvention vereinbar, entschied das OLG Frankfurt. Das Gericht gab der Beschwerde eines Häftlings statt, der für zwei Monate eine 7,5-Quadratmeter-Zelle mit einem anderen Gefangenen teilen musste. Darin befand sich das nur durch eine Vorstellwand abgetrennte Klo. Das Gericht erklärte, bei einem mehrfach belegten Haftraum müsse die Toilette abgetrennt und gesondert entlüftet sowie ausreichend Luftraum von 16 Kubikmeter und eine Bodenfläche von 7 Quadratmeter je Gefangener eingehalten sein. (Az.: 3 Ws 578/03).