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Einwendungen gegen Gen-Kartoffel noch möglich

Die geplante Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln muß sich die Universität Hamburg sich vom Bundesgesundheitsamt (BGA) genehmigen lassen. Genehmigungsantrag und Unterlagen liegen derzeit im Bauamt Ahrensburg, Rathausplatz 1, aus. Einwendungen können alle BürgerInnen bis spätestens 10. Februar beim Robert- Koch-Institut des BGA, Wollankstraße 15-17, O-1100 Berlin, einreichen.

Von besonderem Gewicht beim Anhörungsverfahren am 3. und 4. März, an dem alle EinwenderInnen teilnehmen können, werden die Bedenken von Menschen sein, die in der Nähe der geplanten Freisetzung wohnen.

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