piwik no script img

■ Ski-ProzeßEinstellung beantragt

Im Prozeß um den Todessturz der österreichischen Skirennläuferin Ulrike Maier haben Verteidigung und Nebenkläger gestern die Einstellung des Verfahrens beantragt. „Es ist nicht erforderlich, eine richterliche Entscheidung über Schuld und Nichtschuld der Angeklagten zu treffen“, erklärte Anwalt Günter Widmaier, der den gemeinsam mit Kurt Hoch wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Jan Tischhauser, beide Funktionäre des Ski-Weltverbandes (FIS), vertritt. In einer von Widmaier vorgelegten Erklärung sicherte die FIS der sechsjährigen Tocher von Ulrike Maier, Melanie, einen „massiven finanziellen Ausgleich“ in Höhe von 500.000 bis 600.000 Schweizer Franken zu.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen