Einspruchsfrist bei Google zu Ende: 3 von 100 gegen Street View
Google zieht Bilanz: 240.000 Widersprüche gingen dort ein. Das entspricht drei Prozent der Haushalte in den betroffenen Städten. 200 Leute wurden eingestellt, um die Widersprüche abzuarbeiten.
BERLIN dpa | Gut 244.000 deutsche Haushalte haben bisher verlangt, die Abbildung ihrer Häuser aus Googles Straßenatlas Street View zu entfernen. Das seien knapp drei Prozent der Haushalte in den 20 Städten, für die Street View bis Ende des Jahres starten soll, teilte Google am Donnerstag in einem Blog-Eintrag mit. Es ist das erste Mal, dass der Internet-Konzern die Zahl der Anträge nennt.
Nach einem Widerspruch werden die Gebäude in den Panorama-Straßenansichten unscharf dargestellt. Wenn auch nur ein Mieter eines Mehrfamilienhauses dies fordert, wird das ganze Gebäude "verwaschen" angezeigt. Die Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden, da Google dafür die Originalbilder verändert.
Die Vorab-Widerspruchsfrist für die 20 größten deutschen Städte war am Freitag abgelaufen. Google hatte das Zeitfenster für Anträge über ein Online-Tool nach Forderungen aus der Politik auf acht Wochen verdoppelt. Unter anderem Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte dem US-Konzern wiederholt vorgeworfen, mit Street View die Privatsphäre zu verletzen.
Nach der Aufregung der vergangenen Monate fällt die Zahl der Widersprüche mit der Drei-Prozent-Quote deutlich geringer aus als es einige Umfragen nahelegten. So hatte zum Beispiel eine Emnid-Erhebung im Auftrag der Bild am Sonntag ergeben, 52 Prozent der Deutschen seien gegen die Abbildung ihrer Wohnung oder ihres Hauses in Street View.
Google habe exakt 244.237 Anträge erhalten, schrieb der verantwortliche Produktmanager Andreas Türk. Das entspreche 2,9 Prozent der Haushalte in den 20 Städten. Zwei von drei Anträgen seien über das seit August verfügbare Online-Tool gestellt worden.
Der für Google zuständige Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hält die Zahl der Widersprüchen für bemerkenswert hoch. Die Zahl der Einsprüche werde von Google kleingeredet, sagte Caspar. "Ich bin nicht davon ausgegangen, dass es doch so viele sind."
Wenn man die Quote der Einsprüche in den 20 Städten bundesweit hochrechne, "sind wir deutlich im siebenstelligen bereich von über einer Million". Caspar ist als Hamburgischer Datenschutzbeauftragter für Google zuständig, da das US-Unternehmen den Deutschland-Sitz in der Hansestadt hat.
Die 20 Städte sind Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.
Per Brief konnte ein Mieter oder Immobilienbesitzer bereits seit April 2009 Google auffordern, sein Haus bei Street View unkenntlich zu machen. Der Internet-Konzern betont, dass die Anträge auch nach dem Start des Dienstes jederzeit gestellt werden können und das Vorgehen mit deutschen Datenschützern abgestimmt sei.
Google betreibe einen großen Aufwand, um die Anträge richtig umzusetzen, schrieb Google-Manager Türk. "Allerdings lässt sich bei derartigen Prozessen nicht garantieren, dass jeder Antrag, der uns erreicht hat, auch vollständig bearbeitet werden kann", schränkte er ein. Zum Beispiel seien in einigen Fällen die angegebenen Adressen nicht eindeutig zuzuordnen, weil Angaben nicht lesbar oder die Beschreibungen eines Gebäudes nicht eindeutig gewesen seien.
Die Widersprüche werden einzeln per Hand bearbeitet. Google stellte dafür rund 200 zusätzliche Mitarbeiter ein. Für jedes Gebäude müssen mehrere Bilder verändert werden, damit es aus allen Blickwinkeln nicht zu erkennen ist. Google hatte für Street View die Straßen mit speziellen Kamerawagen abgefahren.
Für zusätzlichen Ärger sorgte dabei, dass die Fahrzeuge über Jahre auch Informationen aus offenen Wlan-Netzen abgriffen. Google betont, das sei nur versehentlich durch einen Software-Fehler geschehen, die Daten seien nicht genutzt und inzwischen vernichtet worden. Zuletzt wurde deswegen in Spanien diese Woche ein Verfahren gegen Google eingeleitet.
Aigner hatte bereits vor Ablauf der Frist verlangt, Google solle die Zahl der Widersprüche nennen. Der Konzern hielt bisher dagegen, das brauche seine Zeit, da zum Teil Anträge doppelt eingereicht worden seien oder sich auf andere Google-Produkte bezogen.
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