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Einspruch gegen Datenweitergabe

Bremen (dpa) – Vor der Bundestagswahl können Bürger Einspruch gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister einlegen. Das teilte das Stadtamt Bremen mit. Nach dem Gesetz über das Meldewesen darf die Behörde Parteien, Wählervereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs Monaten vor der Wahl Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Einsprüche müssen schriftlich beim Stadtamt eingereicht werden.