: Einigung über EG-Fusionskontrolle
Brüssel (dpa) - Die Wirtschaftsminister der EG haben sich nach 16jährigen Verhandlungen am Donnerstag in Brüssel auf eine EG-weite Regelung zur Fusionskontrolle geeinigt. Die EG -Kontrolle soll einsetzen, wenn ein weltweiter Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen von mehr als fünf Milliarden ECU (ein ECU entspricht 2,05 DM) und ein gemeinschaftsweiter Gesamtumsatz von mindestens zwei beteiligten Unternehmen von jeweils mehr als 250 Millionen ECU erreicht wird. Die Regelung gilt nicht, wenn die am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen jeweils mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in demselben Mitgliedsstaat erzielen. Das Bundeskartellamt hat die Möglichkeit einzugreifen, wenn die EG-Kommission den Fall nicht selbst entscheiden will und ihn überweist. Falls gegenteilige Auffassungen bestehen, kann der Europäische Gerichtshof angerufen werden. Die Regelung soll am 21. September 1990 in Kraft treten.
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