Einheitlicher Jugendschutz: "Internet ist alles andere als Rundfunk"
Ein Aspekt des neuen Staatsvertrags für Jugendmedienschutz ist eine Alterskennzeichnung für Netzinhalte. Kritiker hoffen, dass der Vertrag noch gekippt wird.
Der Countdown läuft, bis Jahresende müssen 16 Bundesländer den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) genehmigen, der einheitlichen Jugendschutz im Internet sicherstellen soll. Der Vertrag wurde im Juni von den Ministerpräsidenten der Länder gebilligt. Damit er am 1. Januar in Kraft tritt, müssen alle Landesparlamente zustimmen, 11 stehen noch aus. Obwohl die Novellierung des seit 2003 bestehenden Vertrags bei Experten und Politikern umstritten ist, wird sie wohl beschlossen.
Um welche Änderungen geht es genau? Zum Beispiel sollen Webseitenbetreiber eine Alterskennzeichnung aller Inhalte vornehmen. Bei falscher Einordnung droht eine Abmahnung. Zudem sollen jugendgefährdende Inhalte nur nachts abrufbar sein. Wer also sein Blog nicht auf Kriterien des Jugendschutzes überprüft, dem droht Strafe.
Kritiker wie Alvar Freude vom AK Zensur halten den Vertrag für verfehlt. "Der JMStV versucht, Internet mit Rundfunk gleichzusetzen. Das Internet ist aber alles andere als Rundfunk." Problem sei, dass Laien die Alterskennzeichnung rechtlich nicht sicher durchführen können. Zudem würden die Hürden, im Internet zu publizieren, erhöht - auch durch höheren Aufwand und Kosten. Forderungen wie die Abrufbarkeit bestimmter Inhalte nur nachts würden dem globalen Charakter des Internets nicht gerecht, da dieses nicht auf die deutsche Zeitzone begrenzt sei.
Im rot-grünen NRW wird am 16. Dezember über den Vertrag abgestimmt. Dort sieht Alvar Freude noch eine Chance, ihn zu kippen, hat einen Brief an die SPD-Fraktion geschickt. Zwar betonen die Sprecher von SPD und Grünen, dass die Entscheidung noch nicht gefallen sei. Unwahrscheinlich bleibt die Verhinderung des Vertrags dennoch: Es wäre einer der ersten Staatsverträge, der von einem Länderparlament gekippt würde.
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