: Eingeschränkte Pressefreiheit
Betr.: „Flotter Mitschnitt“, taz hamburg v. 26. 11. 03
(...) Wie könnt ihr Uwe Seeler auf die Titelseite nehmen und auf Seite zwei eine so kurze Nachricht zur Durchsuchung des FSK bringen, in der die taz noch nicht einmal eine eigene Stellung bezieht, und aus der noch nicht einmal der Sachverhalt klar hervorgeht – während in derselben Woche ein geschwärztes Interview mit Olaf Scholz auf der Titelseite der überregionalen taz prangt, das den Stand der Pressefreiheit in der BRD illustrieren soll? Wie könnt ihr übergehen, dass es in beiden Fällen um die Autorisierung von Interviews ging, während allerdings im Fall des FSK die Polizei falsche Behauptungen aufstellte und statt einfach das Band anzufordern, ein Verfahren einleitete, um dann mit einer ganzen Kohorte in den Sender einzufallen? Wie könnt ihr zwar überregional beklagen, geführte Interviews nicht drucken zu dürfen und gerechtfertigterweise die Pressefreiheit eingeschränkt sehen, andererseits aber verschweigen, dass in Hamburg eine Beamtin hinter einem Sendenden des freien Radios saß, und darauf achtete, dass er nichts Falsches sage?! Von der taz erwarte ich anderes. (...) Katrin Ehmke