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Archiv-Artikel

in kürze BEI BEHÖRDENTÄUSCHUNG Einbürgerung futsch

Im Falle einer Täuschung der Behörden darf eine Einbürgerung revidiert werden, so das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil. Im vorliegenden Fall hatte ein Österreicher verschwiegen, dass in Österreich wegen Betrugs gegen ihn ermittelt wurde (BVerwG 1 C 19.02). (dpa)