in kürze BEI BEHÖRDENTÄUSCHUNG : Einbürgerung futsch
Im Falle einer Täuschung der Behörden darf eine Einbürgerung revidiert werden, so das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil. Im vorliegenden Fall hatte ein Österreicher verschwiegen, dass in Österreich wegen Betrugs gegen ihn ermittelt wurde (BVerwG 1 C 19.02). (dpa)