: Ein wenig Wettbewerb im Gasmarkt
Bereits ab April können Privatkunden ihren Lieferanten wechseln. Das haben jetzt sieben Konzerne dem Bundeskartellamt zugesagt. Das sieht das Angebot aber nur als Zwischenlösung. Erst ab Oktober verlieren die Monopole wirklich ihre Macht
VON BERNWARD JANZING
Sieben große deutsche Gasversorger werden bereits zum 1. April ihren Kunden den Wechsel des Gaslieferanten ermöglichen. Das haben die Unternehmen auf Druck des Bundeskartellamts schriftlich zugesagt. Im Gegenzug stellt die Behörde ihre kartellrechtlichen Ermittlungen gegen die betreffenden Unternehmen ein. Die Firmen waren ins Visier der Kartellwächter geraten, weil ihre Endkundenpreise zum Teil bis zu 40 Prozent über den Vergleichspreisen anderer Anbieter lagen; ein Vergleich von mehr als 700 Anbietern hatte das ergeben.
Betroffen von der vorzeitigen Öffnung ihrer Gasnetze für Konkurrenten sind die Eon Thüringer Energie AG, die Eon Avacon AG (Sachsen Anhalt), die RWE Westfalen-Weser-Ems AG, die Mitgas Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, die SpreeGas GmbH, die Entega Vertrieb GmbH & Co.KG und ein Eigenbetrieb der Thüga AG.
Mit ihrer Unterschrift gegenüber dem Kartellamt haben diese Unternehmen nun zugesagt, ihre Netze ein halbes Jahr früher als geplant dem Wettbewerb zu öffnen. Erst vor zwei Wochen war die Gaswirtschaft mit der Bundesnetzagentur übereingekommen, dass zum kommenden Oktober jeder Gaskunde seinen Anbieter wird wechseln können.
Da die organisatorischen Rahmenbedingungen für einen wirklichen Anbieterwechsel allerdings vor Oktober in der Branche kaum geschaffen werden können, wird es einstweilen nur eine provisorische Wechselmöglichkeit nach dem Prinzip der so genannten Beistellung geben. Dabei, so erklärt das Kartellamt, „handelt es sich praktisch um ein Dreiecksverhältnis“: Der private Endkunde schließt einen Vertrag mit dem neuen Versorger ab, der das Gas wiederum vom etablierten örtlichen Netzbetreiber einkauft.
Diese Lösung gebe „sicher noch keinen Anlass zur Euphorie“, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge gestern, doch als Zwischenlösung sei sie vertretbar. Man habe zu einem schnellen Ergebnis kommen wollen, und diese Möglichkeit habe man nun im Rahmen des Missbrauchsverfahrens gegen die Anbieter genutzt.
Echten Wettbewerb soll es ab Oktober geben, wenn Endkunden auch faktisch von jedem beliebigen Anbieter Gas kaufen können. Der neue Anbieter wird es dann auf der Basis von Durchleitungsverträgen über das fremde Netz an die Kunden bringen. Weil diese somit nicht länger an die diktierten Preise von Monopolisten gebunden sind, erwarten Kartellamt, Bundesnetzagentur und Verbraucherverbände sinkende Preise für Endkunden.
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