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Archiv-Artikel

Ein religiöses Bekenntnis

„Rollen für Scientologen? Blutsauger …“, taz nord vom 19. 7. 2007

Höchstrichterliche Entscheidungen der letzten Jahre haben bestätigt, dass es sich bei Scientology um eine religiöse Lehre und bei den Scientology Kirchen zu recht um nicht-wirtschaftlich tätige Idealvereine zur Ausübung eben dieser Scientology-Lehre handelt. Dass es sich bei der Scientology Kirche um eine Religionsgemeinschaft handelt, bekräftigte zuletzt das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 15. 12. 2005 (Az. 7 C 20/04) in einem Verfahren gegen das Land Hamburg, dass das einzelne Mitglied der Kirche in seinem Glauben an die Scientology-Lehre durch Artikel 4 GG gegen staatliche Diskriminierung geschützt ist. Eben weil die Scientology-Lehre ein religiöses Bekenntnis darstellt, unterfällt die Missionierung ohne Hilfsmittel auch im öffentlichen Straßenraum dem Gemeingebrauch. FRANK BUSCH, Scientology Kirche Hamburg e.V.