: Ein Vergleich für Doofe
Berlin (taz) – Die Forderung „Keine Macht den Doofen!“ hat jetzt auch in München seinen Segen bekommen. Die Klage der Münchner Werbeagentur Abold Marketing gegen den Kölner „Abgang!“-Verlag vor dem Landgericht München endete mit einem Vergleich. Darin heißt es, daß „Abgang!“ die Gestaltung des T-Shirts künftig abändert, um eine Verwechslung mit dem Kampagnen-T-Shirt der Bundesregierung „Keine Macht den Drogen“ auszuschließen. Zu mehr als dieser Presseerklärung, garniert mit einem Aufruf beider Gerichtsparteien zum gemeinsamen Kampf gegen Rechtsradikalismus und Intoleranz, war Paul Kalkbrenner von „Abgang!“ auch auf mündliche Nachfrage nicht zu bewegen.
Was als Überschrift einer Wahrheitskolumne von Mathias Bröckers niemanden öffentlich erregte, trieb als T-Shirt-Aufdruck bereits im letzten Jahr dem Bonner Gesundheitsministerium die Zornesröte ins Gesicht. Der kleine Kölner Verlag „Abgang!“ hatte es gewagt, den für steril-cleane SportlerInnen wie Lothar Matthäus oder Steffi Graf so imagefördernden Werbespruch „Keine Macht den Drogen“ satirisch zu unterlaufen.
Trotz Verballhornung ein glatter Diebstahl, hieß es damals bei den Münchner Anwälten des Ministers Seehofer, die „Abgang!“ mit einer Unterlassungserklärung und Streitwert von 100.000 DM zwingen wollten, die Shirts und Aufkleber nicht mehr zu verkaufen, später jedoch auf öffentlichen Druck hin einen Rückzieher machten. Keinen Rückzieher machte die Münchner PR-Agentur Abold. Sie hatte die vermeintliche Antidrogenkampagne der Sportler für das Gesundheitsministerium entwickelt. Und die Amigos aus dem Süden Deutschlands wollten nicht klein beigeben. Die PR-Agenten wollten, daß das Münchner Landgericht „Abgang!“ auf eine halbe Million Schadenersatz oder sechs Monate Ordnungshaft verurteilt, wenn das Doofen-T-Shirt weiter vertrieben wird. Das war wohl auch den Münchner Richter zu doof, und sie zwangen die Streithähne zum Vergleich. Peter Huth
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