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Ein Urteil

Als „nicht nachvollziehbar“ haben die Kläger gegen das Atomkraftwerk Krümmel das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig kritisiert. Das OVG hatte am Mittwochabend die Betriebsgenehmigung für den Reaktor bestätigt. Zwei Ärzte hatten gegen das Kieler Energieministerium auf einstweilige Stilllegung des Reaktors geklagt. Die Kläger führen häufige Leukämie-Erkrankungen in der Umgebung auf das Atomkraftwerk zurück. Die Betriebsgenehmigung sei nicht zu widerrufen, da eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung durch den Betrieb des Atommeilers nicht nachgewiesen worden sei, erklärte das OVG.

Bericht S. 8

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