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Ein Urteil und seine Botschaft

betr.: „Recht, nicht Gerechtigkeit“, taz vom 14. 11. 00

Wir sind ein Team von PädagogInnen und AusbilderInnen in der berufsvorbereitenden Arbeit mit jungen Erwachsenen verschiedener Ethnien in einer kleinen Industriestadt Mittelhessens. [...] Unser Auftrag besteht darin, die TeilnehmerInnen in ihrer persönlichen und beruflichen Reife zu fördern. Das heißt, wir vermitteln Werte, wie sie im Grundgesetz verankert sind, und lehren Schlüsselqualifikationen wie Kooperations-, Team-, Kommunikations- und vor allem Konfliktfähigkeit. Wir arbeiten mit einer Klientel, das teilweise schon selbst Gewalt erfahren musste oder auch teils selbst Gewalt angewendet hat. Mit diesen ringen wir in der alltäglichen Arbeit um den Umgang mit Werten wie Toleranz, Respekt und Würde für das Gegenüber. [...]

Ein Gerichtsurteil, welches aussagt, dass in Deutschland immer noch weitgehend ungestraft Menschen zu Tode gehetzt werden dürfen, fällt unserer Arbeit direkt in den Rücken. Wir sind entsetzt und empört, welche Doppelbotschaft hier vermittelt wird: einerseits wird in einem „Aufstand der Anständigen“ prominent und medienwirksam für Menschlichkeit auf die Straße gegangen und andererseits wird überzeugten Tätern für rassistisches Töten indirekt Recht zugesprochen. Dieses Urteil empfinden wir als beschämend und als eine Verhöhnung der zahlreichen Opfer rechtsextremer Gewalt sowie unserer eigenen Bemühungen um Vermittlung demokratischer und grundgesetzlicher Werte an junge Erwachsene. Hier wird schamlos die Botschaft in die Öffentlichkeit transportiert, dass Rechtsextremismus und Rassismus in seiner Symbolik und seiner grauenhaften Ausführung gesellschaflich akzeptiert und juristisch kaum sanktioniert werden.

SIBYLLE BECHER, OLIVER DAHN, KARL-HEINZ HANSER,

JENNY MÜLICH, JOHANNE SIEBERG, KATHARINA STRAUSS

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