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Ein Sonderopfer für die Medizin

Rund 1,5 Millionen Menschen haben mit ihrer Unterschrift dokumentiert, daß sie die Bioethik- Konvention des Europarates ablehnen. Würden Bundestag und Bundesrat das völkerrechtliche Übereinkommen trotzdem in Kraft setzen, nähmen sie einen „Dammbruch zentraler Werte unserer Verfassung in Kauf“, warnt Ursel Fuchs von der Initiative Bürger gegen Bioethik.

Vor einer Entscheidung für oder gegen die Vertragsratifizierung will der Bundestag noch einmal Wissenschaftler und Verbände zu Rate ziehen – am 4.März, während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Zudem gibt es am kommenden Dienstag und Mittwoch im Bonner Wissenschaftszentrum ein öffentliches Fachforum zur Konvention. Die zentrale Frage lautet dann: „Müssen Kleinkinder, behinderte Menschen und Demenzkranke ein Sonderopfer für den medizinischen Fortschritt erbringen?“ Veranstalter sind die Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen und der Arbeitskreis zur Erforschung der Geschichte der „Euthanasie“ und der Zwangssterilisation.

„Für die große Gruppe der nichteinwilligungsfähigen Menschen“, warnt die fachübergreifende „Euthanasie“-Forschergruppe, „soll die menschenrechtliche Garantie der Unverletzlichkeit der Person aufgehoben und durch ein Sonderrecht ersetzt werden.“ Menschen mit Behinderungen oder Alterserkrankungen würden „abgewertet“ und zu Forschungsobjekten „degradiert“, heißt es in der vom Arbeitskreis vorgelegten Grafenecker Erklärung zur Bioethik. kpg

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