schünemanns schlappe : Ein Skandal ohne Folgen
„Die Demokratie hat auch Feinde“, heißt es markig auf der Website des niedersächsischen Innenministeriums. Wenn der Kern der Demokratie ihre in Grundgesetz und Länderverfassungen fixierte Ordnung ist, dann gehört CDU-Innenminister Uwe Schünemann aber auch nicht zu ihren Freunden.
KOMMENTAR VON BENNO SCHIRRMEISTER
Einmal mehr erweist sich ein von ihm verantwortetes Gesetz als verfassungswidrig: Dem Staatsgerichtshof in Bückeburg zufolge hat das Lüchow-Dannenberg-Gesetz die Autonomie der Gemeinden verletzt, ohne den Eingriff zu legitimieren.
Schünemann ist kein Einzelfall in der Wulff-Regierung: Die Psychiatrien-Privatisierung hat ebenso gute Chancen, in Bückeburg genauso gestoppt zu werden, wie es mit dem Versuch geschah, die Medienlandschaft per Gesetz umzukrempeln. Auch in Karlsruhe ist man schon gescheitert: Mit Zorn notierten die Verfassungsrichter am 27. Juli 2005, dass weder das Zustandekommen noch der Inhalt von Schünemanns Polizeigesetz mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Und wie bewertet der Wulff-Club die Urteile? Schünemanns Kommentar zum gestrigen Urteil gibt Aufschluss: Es sei „bedauerlich, aber unproblematisch“. Klar: Zwar ist ein verfassungsferner Innenminister ein Skandal. Und als solcher bedauerlich. Aber die Wähler kratzt das nicht. Wo also ist das Problem?
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