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Ein Gutachten mit Senats-Auflagen

■ Bei Sony-Gutachten hat Senat das Verfahren vorgegeben/ Gutachter halten an Verkehrswert von 260 Millionen Mark fest

Berlin. Welchen Wert das Grundstück des Sony-Konzerns am Potsdamer Platz hat, ist nach wie vor unklar. Der unabhängige Gutachterausschuß für Grundstückswerte in Berlin (GGB) hält daran fest, daß der von ihm im August festgestellte Verkehrswert von 260 Millionen Mark korrekt nach einem üblichen Verfahren ermittelt wurde. Am Dienstag nach der Senatssitzung hatte Wirtschaftssenator Norbert Meisner eine gutachterliche Stellungnahme präsentiert, aus der sich ein Wert von lediglich 130 Millionen Mark ergibt. Meisner sah damit die Überprüfung des Grundstücksgeschäfts durch die EG-Kommission als erledigt an. Diese war aktiv geworden, weil sie in dem im Frühjahr 1991 vereinbarten Kaufpreis von 101 Millionen Mark eine illegitime staatliche Beihilfe an Sony sah. Sie hatte daraufhin den GGB mit dem Gutachten betraut, dessen Ergebnis von 260 Millionen Mark für Aufregung sorgte.

Das Ergebnis, das Meisner am Dienstag präsentierte, wurde von dem gleichen GGB erarbeitet. Dort verwahrt man sich allerdings gegen den Eindruck, die eigenen Berechnungen vom August revidiert zu haben. Dies sei, so erfuhr die taz gestern aus Kreisen des GGB, eine Fehlinterpretation, man habe nur einmal einen Verkehrswert des Sony-Areals festgestellt, und zwar die 260 Millionen Mark. Im Herbst sei dann die Finanzverwaltung mit ein paar zusätzlichen Fragen an sie herangetreten, die den Wert einiger Zu- und Abschläge bei dem Geschäft betrafen. Der GGB habe für die Beantwortung „die Auflage“ erhalten, nur jene Vergleichsdaten zu verwenden, die vor dem Vertragsabschluß am 1.März bekannt waren. Das Ergebnis sei entsprechend niedrig ausgefallen, da der damals einsetzende Preisboom unberücksichtigt bleiben mußte. Die Finanzverwaltung verweist darauf, daß zur Beurteilung des Kaufpreises keine Daten verwendet werden können, die bei Vertragsabschluß noch nicht bekannt waren. Für den GGB ist dies jedoch ein „durchaus übliches“ Verfahren, mit dem man zu präziseren Ergebnissen komme. Es sei mit der Verwaltung abgestimmt gewesen.

Beim GGB betonte man zudem, lediglich Einzeldaten, jedoch nicht die von Meisner präsentierten 130 Millionen Mark, errechnet zu haben. Dieser hatte auch vorsichtigerweise erklärt, daß sich die Summe aus einer „Berechnungsmethode“ ergebe, die der GGB vorgegeben habe. Die Gutachterrunde ging noch gestern davon aus, daß das neuerliche Gutachten gleichfalls ein Wunsch der EG- Kommission gewesen sei. Der Sprecher der Finanzverwaltung, Thomas Butz, nannte hingegen seine Behörde als Urheber des Auftrages. Dieter Rulff

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