härtefallregelung : Ein Bleiberecht ersetzt sie nicht
57 verhinderte Abschiebungen in 100 Tagen – da lässt man sich doch glatt zu Lobeshymnen auf das neue Zuwanderungsgesetz verleiten, das trotz Mängeln im Integrationsbereich seinem Namen scheinbar doch noch alle Ehre macht. Und in der Tat ist es bisher keiner der engagierten Flüchtlingsinitiativen gelungen, so viele Flüchtlinge vor der Abschiebung zu bewahren. Wäre da nicht die Zahl 40.
KOMMENTAR VON FELIX LEE
Denn so viele Akten hat Innensenator Körting im selben Zeitraum mit einem dicken „Abgelehnt“ versehen. Dabei wurde die Härtefallkommission einberufen, um allein aus humanitärer Sicht zu beurteilen, ob den Betroffenen eine Abschiebung zugemutet werden kann. In 40 Fällen hat die Kommission eine humanitäre Not gesehen – und dennoch werden sie abgeschoben. Ein Skandal, wenn sich tatsächlich der Eindruck bestätigen sollte, dass nur die bleiben dürfen, die von „Nutzen“ sind, Behinderte und Kranke aber gnadenlos abgelehnt werden. Das wäre menschenverachtend.
Auch wenn dem nicht so sein sollte, die Härtefallregelung bleibt ein Instrument, das die Not nur in ganz krassen Einzelfällen zu lindern vermag. Eine politische Lösung ersetzt sie nicht. Die könnte nur heißen: ein Bleiberecht für alle Hilfsbedürftige.
thema des tages SEITE 26