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Eilantrag von Kinobetreiberin gescheitert

Bundesverfassungsgericht: Eingriff durch Coronaregeln wegen Befristung möglich

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Coronaregeln abgelehnt. Zwar sei die erzwungene Schließung des Restaurants ein Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. Jedoch seien die Maßnahmen befristet, weswegen sie die Frau nicht unbedingt in ihrer Existenz bedroht. (Az. 1 BvR 2530/20) Für die Schließung gibt es den Richtern zufolge gute Gründe. Es müsse zwar grundsätzlich geprüft werden, ob diese verfassungsgemäß seien. In diesem Fall aber seien die Maßnahmen nur bis zum 30. November erlassen und es gebe zudem wirtschaftliche Hilfen für Gaststätten. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist laut Verfassungsgericht in dem Fall wichtiger als die Berufsfreiheit. Zudem hätte sich die Kinobetreiberin zunächst an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof wenden müssen. (afp)

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