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Archiv-Artikel

Eigenheimzulage vor EU-Gericht

BRÜSSEL afp ■ Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der diskriminierenden Wirkung der Eigenheimzulage. Die räumliche Beschränkung der Zulage verstoße gegen Bestimmungen des EG-Vertrags über die Freizügigkeit, erklärte die Brüsseler Behörde gestern. Berlin lehne aber die geforderte Änderung der beanstandeten Bestimmungen ab. Deswegen werde nun der EuGH angerufen. In den Genuss der Zulage komme nur, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sei und ein Haus oder eine Wohnung dort baue oder kaufe. In der Regel seien zwar nur in Deutschland ansässige Personen dort auch unbeschränkt steuerpflichtig, aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen könnten aber auch nicht in der Bundesrepublik ansässige Personen dort unbeschränkt steuerpflichtig sein. So erhielten zum Beispiel Grenzgänger beim Erwerb eines Eigenheims außerhalb Deutschlands keine Zulage. Das Kabinett hatte vorige Woche erneut beschlossen, die Eigenheimzulage ab 2005 zu streichen.