: Eichel prüft Erbschaftssteuer auf Grundstücke
Berlin (dpa) – Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) lehnt höhere Sätze und niedrigere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ab. Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit gemäß Verfassungsgerichtsurteil von 1995 mit Blick auf große Grundbesitze, „ob die Bewertung des Grundvermögens den verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht“. Sollte es im Verhältnis zu anderen Vermögensbestandteilen bei der Erbschaftsteuer zu niedrig erfasst werden, könne dort, wo viel Grundvermögen vererbt wird, eine höhere Steuer anfallen.
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