Ehrmann unterliegt vor EU-Gerichtshof: Von wegen Milch
Hat sich Ehrmann mit dem Quark-Werbespruch „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ zu weit vorgewagt? Genutzt wird er auf den Packungen jedenfalls nicht mehr.
LUXEMBURG afp | Die Molkerei Ehrmann hätte die Behauptung, ihr zuckerhaltiger Kinderquark Monsterbacke sei „so wichtig wie das tägliche Glas Milch“, mit den entsprechenden gesundheitsbezogenen Angaben belegen müssen. Das ergibt sich aus einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs(EuGH). Demnach verstößt die entsprechende Werbung gegen eine EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel. (Az. C-609/12)
Im Ausgangsverfahren hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt, weil Ehrmann das positive Image der Milch ohne Begründung auf den Quark übertragen habe. Der BGH legte den Fall dem EuGH vor und wollte wegen rechtlicher Übergangsfristen aber wissen, ob Ehrmann die EU-Verordnung zu Hinweispflichten über gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel erfüllen musste.
Dazu war Ehrmann verpflichtet, wie die Luxemburger Richter nun entschieden: Ein Unternehmer, der gesundheitsbezogene Angabe macht, müsse „in eigener Verantwortung die Wirkungen des Lebensmittels auf die Gesundheit kennen“, heißt es im Hinblick auf den zuckerhaltigen Quark.
Das Gericht folgte damit weitgehend den Anträgen seines Generalanwalts. Er hatte betont, der gesundheitsbezogene Vergleich mit der Milch könnte beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck erwecken, der Quarkkonsum wirke sich positiv auf die Gesundheit aus.
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