: „Ehrenmord“-Urteil am 13. April
BERLIN dpa ■ Im Prozess um den „Ehrenmord“ an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü hat die Verteidigung des mutmaßlichen Todesschützen gestern eine angemessene Strafe beantragt. Die Jugendstrafe für die Tat aus Verblendung und Unreife solle aber deutlich unter der Höchststrafe von zehn Jahren liegen, sagte Verteidiger Kai Haake in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht. Der damals 18-Jährige habe seine Familie schützen wollen, als er seine Schwester tötete, tatsächlich habe er sie zerstört. Er bereue die Tat und werde sein gesamtes Leben büßen. Die Anklage fordert neun Jahre und acht Monate Jugendstrafe. Nach Überzeugung des Staatsanwalts waren zwei Brüder in die „Hinrichtung“ verstrickt. Für die Mitangeklagten im Alter von 25 und 26 Jahren hatte er lebenslange Haft gefordert. Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Das Urteil wird am 13. April erwartet.